Verification of Payee: So funktioniert die automatische Prüfung von IBAN und Zahlungsempfänger bei SEPA-Echtzeitüberweisungen

Die Verification of Payee (VoP) wurde von der Europäischen Union eingeführt, um eines der wichtigsten Probleme im Zusammenhang mit Echtzeitüberweisungen zu lösen, die es ermöglichen, Geld innerhalb des SEPA-Raums innerhalb weniger Sekunden zu überweisen. Gerade aufgrund dieser Unmittelbarkeit können Transaktionen nicht widerrufen werden: Eine Eigenschaft, die Nutzer Fehlern oder potenziellem Betrug aussetzt und bei Kunden digitaler Bankdienstleistungen Zweifel und Unsicherheit hervorruft.
Die Verordnung (EU) 2024/886 legt den EU-weiten Standard für Echtzeitüberweisungen in Euro fest. Ein zentrales Ziel der Verordnung ist es, digitale Zahlungen zu erleichtern und gleichzeitig das Vertrauen der Bürger in diese Zahlungsmethoden zu stärken. Artikel 5a legt beispielsweise fest, dass „alle Zahlungskonten, die für Überweisungen erreichbar sind, auch für Echtzeitüberweisungen 24 Stunden am Tag und an jedem Kalendertag erreichbar sein müssen“.
Die Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister (PSPs) darüber hinaus, für Echtzeitüberweisungen ein Entgelt zu verlangen, das nicht höher ist als das für gewöhnliche Überweisungen, um den Zugang zu dieser Zahlungsform sowohl online als auch persönlich zu erleichtern.
Die Verification of Payee (VoP), also die Empfängerverifizierung, ist eine der Säulen der Verordnung vom 13. März 2024 und ist seit dem 9. Oktober 2025 verpflichtend. Diese automatische Prüfung wurde eingeführt, um Betrug und Fehler bei Zahlungen zu reduzieren. Sie gilt für Echtzeitüberweisungen und wird schrittweise auch auf gewöhnliche Überweisungen ausgeweitet. Sie gilt hingegen nicht für Überweisungen in einer anderen Währung als dem Euro oder in EU-Länder, die den Euro nicht verwenden; für diese gilt die Verpflichtung ab 2027.
Eine SEPA-Echtzeitüberweisung, auch SEPA Instant Credit Transfer genannt, ist eine elektronische Zahlungsmethode (in Euro), bei der Geld vom Konto des Zahlenden innerhalb von weniger als 10 Sekunden auf das Konto des Empfängers übertragen wird.
Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen SEPA-Überweisung ist die Echtzeitüberweisung 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar. Die sofortige Übertragung von Geld kann besonders nützlich sein für:
Eine der wichtigsten Eigenschaften der SEPA-Echtzeitüberweisung ist ihre Unwiderruflichkeit, das heißt, sie kann nach der Bestätigung nicht storniert werden. Wenn man beispielsweise eine falsche IBAN eingibt oder der zu überweisende Betrag eine zusätzliche Null enthält, kann die Transaktion nicht rückgängig gemacht werden. Diese Eigenschaft schafft, wie leicht nachvollziehbar ist, einen besonders geeigneten Nährboden für Betrug und Täuschungen wie Spoofing oder den Betrug durch einen falschen Bankmitarbeiter. Die Überprüfung der Überweisungsdaten durch die Bank ist daher entscheidend, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten, Betrug zu verhindern und unberechtigte Überweisungen zu vermeiden.
Die EU-Verordnung über Echtzeitüberweisungen verpflichtet Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum, Systeme zur Überprüfung der Empfänger von Echtzeitüberweisungen einzuführen. Das bedeutet, dass die Bank vor der Autorisierung einer Überweisung prüfen muss, ob die IBAN und der Name des Empfängers, die bei der Erstellung der Überweisung eingegeben wurden, mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Informationen übereinstimmen.
Bei der Eingabe der Daten für eine Überweisung prüft das System automatisch die Übereinstimmung von IBAN und Namen des Empfängers und zeigt dem Nutzer das VoP-Ergebnis, also das Ergebnis der Überprüfung, an.
Dieses kann lauten:
Das automatische System zur Überprüfung von IBAN und Kontoinhaber gibt dem Nutzer immer die Möglichkeit, zu entscheiden, wie er fortfahren möchte. Bei einem positiven Ergebnis zeigt die Bank die zusammengefassten Zahlungsdaten an und bietet die Möglichkeit, die Zahlung auszuführen oder zu stornieren.
Bei einer nahezu Übereinstimmung der Daten schlägt das Institut, wie bereits erwähnt, den korrekten Kontoinhabernamen vor, der mit der IBAN des Empfängers verknüpft ist. Der Kunde kann dann den Namen des Empfängers entsprechend dem Vorschlag korrigieren, die eingegebenen Daten manuell ändern (bei Tippfehlern) oder den Vorgang abbrechen.
Wenn die Daten nicht übereinstimmen, können die Daten manuell korrigiert, der Vorgang abgebrochen oder die Zahlung trotzdem ausgeführt werden. Artikel 5c der Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister nämlich dazu, „Zahlende nicht daran zu hindern, die Überweisung zu autorisieren“, auch wenn die VoP-Prüfung ein negatives Ergebnis liefert. Es ist sehr wichtig zu wissen, dass der Zahlungsdienstleister, der einen angemessenen Online-Service zur Verification of Payee bereitstellt, von jeglicher Haftung befreit ist, wenn der Nutzer sich dennoch für die Ausführung der Zahlung entscheidet.
Das Verification-of-Payee-System bietet erhebliche Vorteile für alle, die Echtzeitzahlungen durchführen:
Durch die Kombination der sofortigen Verfügbarkeit von Geldern mit einer automatischen und zeitnahen Überprüfung der Daten schützt die Empfängerverifizierung die Endnutzer und macht das gesamte europäische Ökosystem für digitale Zahlungen zugänglicher, transparenter und sicherer.