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Der Zweck und die Bemühungen unserer Organisation

Unsere Organisation beabsichtigt, wie im Zweck des Managementsystems festgelegt, die Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf die Präsenz und das berufliche Wachstum von Frauen innerhalb der Organisation sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang zielt sie darauf ab, die Vielfalt der Rollen innerhalb der Organisation zu stärken und Prozesse aufrechtzuerhalten, die die Stärkung der Frau in den Geschäftsaktivitäten fördern.

Der Fokus der Organisation auf dem Weg, der die Erreichung und Aufrechterhaltung dieses Ziels sicherstellt, konzentriert sich auf die folgenden Bereiche, die durch die UNI 125:2022-Praxis vorbereitet wurden:

  1. Kultur und Strategie
  2. Governance (Unternehmensführung)
  3. Personalprozesse
  4. Chancen
  5. Entgeltgleichheit
  6. Elternschaft

Die Organisation ist davon überzeugt, dass die Entwicklung eines Kulturmodells, das die Gleichstellung der Geschlechter fördert, nicht nur einen "sozialen Wert" generiert, der im europäischen institutionellen Wirtschaftskontext geschätzt wird, sondern auch einen Entwicklungsfaktor für die Geschäftstätigkeit der Organisation darstellt.

 

Ergebnisse basierend auf der Zufriedenheit der Stakeholder

Aus diesem Grund beabsichtigt die Organisation, die Gleichstellung der Geschlechter durch konkrete Maßnahmen sicherzustellen, die nicht nur den Anforderungen/Indikatoren entsprechen, die in den einzelnen angegebenen Bereichen festgelegt sind, sondern auch von den in der Organisation anwesenden Frauen, den tatsächlichen Stakeholdern, real und konkret geschätzt werden, und zwar hinsichtlich der Ergebnisse, die das Managementsystem erzeugt.

Die Organisation, mit dem Wunsch, dieser Zufriedenheit jederzeit und unter allen Umständen des Arbeitslebens einer Frau innerhalb der Organisation Beachtung zu schenken, hat sich entschieden, diesen "Lebenszyklus" durch die folgenden Aspekte zu betrachten:

  • Auswahl und Einstellung (Rekrutierung)
  • Karrieremanagement
  • Gehaltsgerechtigkeit
  • Elternschaft, Betreuung
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
  • Prävention von Missbrauch und Belästigung

Die Organisation hat in Bezug auf die Analyse ihrer Geschäftsprozesse die Prinzipien, die in Bezug auf jeden der folgenden Punkte zu beachten sind, verstanden und festgelegt.

Diese Prinzipien bilden die Leitkriterien für die Prozesse, die auf Folgendes abzielen:

  • Die bestehenden Lücken in Bezug auf die Indikatoren, die durch die UNI PdR 125:2022-Praxis festgelegt wurden
  • Die Bedürfnisse von Frauen, die in der Organisation präsent sind, als die wichtigsten Beteiligten an den konkreten Ergebnissen des Systems

 

POLITIK:

 

AUSWAHL UND EINSTELLUNG (REKRUTIERUNG)

Unsere Organisation achtet bei der Auswahl und Einstellung von Personal, das in Geschäftsaktivitäten eingesetzt werden soll, im Hinblick auf Verbesserungen auf die folgenden Grundsätze:

  • Die Auswahl des Kandidaten muss geschlechtsneutral erfolgen.
  • Die Auswahlkriterien müssen die Anforderungen berücksichtigen, die auf persönliche Qualitäten wie
  • Professionalität, Kompetenz, Spezialisierung, Erfahrung abzielen
  • Die Auswahl darf keine Fragen zu Ehe, Schwangerschaft und Familienpflichten enthalten.
  • Die Auswahl muss berücksichtigen, dass die Präsenz von Frauen und Männern in der Belegschaft im Verhältnis zur Gesamtzahl der anwesenden Personen ausgewogen sein muss.
  • Die Rollen, die sich auf Führungskräfte, Geschäftsbereichsleiter, Vorgesetzte und Budgetbeauftragte beziehen, müssen ausgewogen verteilt sein.
  • Die im Einstellungsgespräch vorgesehene Position muss eine Vergütung vorsehen, die sich auf die Aufgaben und Verantwortlichkeiten bezieht und nicht vom Geschlecht beeinflusst wird.
  • Bei der Auswahl muss berücksichtigt werden, dass die Prozentsätze von Frauen und Männern, deren Vertrag eine variable Vergütung vorsieht, ausgewogen sind.

KARRIEREMANAGEMENT

Unsere Organisation ist sich bewusst, dass die erzielten wirtschaftlichen Ergebnisse auch von den Humanressourcen abhängen, die dort arbeiten, und alle Möglichkeiten zur Weiterentwicklung dieser Karriere beziehen sich ausschließlich auf die Ergebnisse und das alleinige Verdienst der Person, unabhängig vom Geschlecht. Unsere Organisation verwaltet im Hinblick auf Verbesserungen die Karrieren der internen Mitarbeiter unter Beachtung der folgenden Grundsätze:

  • Die Zuweisung von Rollen und Aufgaben muss ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in der Führungsebene berücksichtigen.
  • Die Gestaltung von Karrierewegen und deren Präsentation muss unabhängig vom Geschlecht erfolgen.
  • Die Karrierewege des Personals sind allen Personen zugänglich, die auf transparente Weise die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter feststellen können.

Die Arbeitsumgebung, in der der Großteil des Tages verbracht wird, muss allen Menschen die Möglichkeit (technologisch und physisch) bieten, sich auszudrücken, und das Wohlbefinden als Sicherheit und Komfort gewährleisten.

Für jeden der folgenden Aspekte hat die Organisation spezifischere Richtlinien festgelegt, die im Folgenden aufgeführt sind. Für jede Richtlinie, die die Grundsätze zum Ausdruck bringt, von denen sich die Organisation inspirieren lässt, hat die Organisation Gleichstellungsziele festgelegt, die spezifisch und messbar sind und im strategischen Plan angegeben sind.

  • Die Schulung zur Entwicklung von Kompetenzen und Sensibilisierung ist ein grundlegender Prozess, der darauf abzielt, etwaige Schwierigkeiten in der Karriere zu beseitigen und das Gleichgewicht der Geschlechter in der Führungsebene wiederherzustellen.
  • Unter Berücksichtigung des mit dem Verwaltungsrat verbundenen Karriereübergangs muss mindestens 1/3 unseres Verwaltungsrats von Frauen vertreten werden.
  • Die Phasen der Abordnung von Mitarbeitern aus der Organisation im Falle einer Entlassung werden eingehend geprüft, wobei der Personalwechsel nach Geschlecht überprüft wird.

Beförderungen berücksichtigen stets das Gleichgewicht der Geschlechter in Bezug auf die Funktionsebene.

 

GLEICHSTELLUNG BEIM ENTGELT

Unsere Organisation beabsichtigt, während der Einstellungsphase und während der gesamten Laufbahn des Personals die Gleichstellung beim Entgelt unabhängig vom Geschlecht zu gewährleisten. Die Organisation berücksichtigt die Kosten, die für die Vergütung von Personen unterschiedlichen Geschlechts anfallen, nicht asymmetrisch. Bei der Festlegung, Auszahlung und Änderung der Vergütung beachtet die Organisation die folgenden Grundsätze:

  • Die Vergütung der Mitarbeiter wird in Bezug auf die Rolle und die Verantwortlichkeiten anerkannt, und etwaige zusätzliche Leistungen und Prämien zu dieser Vergütung sollen ausschließlich auf den erzielten und anerkannten Ergebnissen basieren.
  • Die Vergütung, die Zahlung von Prämien und die Gewährung von Leistungen werden aus Gründen der Transparenz dokumentiert und sind für alle Mitarbeiter zugänglich.
  • Die Kriterien für die Vergütung, Prämien und Leistungen werden dokumentiert und sind für alle Mitarbeiter zugänglich.
  • Jedem Mitarbeiter wird das Recht zugestanden, etwaige Ungleichheiten zu melden.

 

ELTERNSCHAFT, BETREUUNG

Unsere Organisation beabsichtigt, kein Hindernis für die Elternschaft darzustellen, indem sie Mutterschaft und Vaterschaft durch Aktivitäten unterstützt, die darauf abzielen, die Bedürfnisse derjenigen zu befriedigen, die aufgrund ihres mit der Elternschaft verbundenen Status ihr Engagement zwischen der Arbeit und den neu aufgetretenen Ereignissen ausgleichen müssen. Die Organisation unterstützt diese Absicht im Lichte der folgenden Grundsätze:

  • Mutterschaft und Vaterschaft werden durch Schulungs-, Informations- und Wiedereingliederungsprogramme unterstützt.
  • Die Mutterschaft wird vor, während und nach der Geburt unterstützt.
  • Die Elternzeit sollte gefördert werden, damit alle potenziellen Begünstigten sie für den gesamten gesetzlich vorgesehenen Zeitraum in Anspruch nehmen können.
  • Die Rückkehr aus dem Urlaub wird durch spezifische Wiedereingliederungsinitiativen unterstützt.
  • Die Organisation übernimmt eine aktive Rolle bei der Unterstützung der Aktivitäten von Betreuungspersonen (Betreuung des Neugeborenen) durch konkrete Initiativen.
  • Die Unterstützung von Vätern und Müttern wird durch das Angebot von Dienstleistungen für Kinder, wie z. B. Gutscheine für Sportaktivitäten, erweitert.

 

VEREINBARKEIT VON BERUFS- UND PRIVATLEBEN

Unsere Organisation beabsichtigt, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, die Zeit, die sie dem Leben und der Arbeit widmen, durch einen Ausgleich zu verwalten, der sowohl die Unternehmensziele als auch das psychophysische Wohlbefinden des Arbeitnehmers berücksichtigt, das sich aus einer größeren Freiheit der Selbstbestimmung ergibt. Die Grundsätze, die der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zugrunde liegen, sind wie folgt:

  • Die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben richten sich an alle Mitarbeiter, unabhängig vom Geschlecht.
  • Die Organisation führt Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeiten und intelligentes Arbeiten ein.
  • Die Organisation ermöglicht die telematische Verbindung mit allen Mitarbeitern, die von außerhalb arbeiten (unabhängig vom Vertrag), für Arbeitsvorgänge und die Teilnahme an Besprechungen.



PRÄVENTION VON MISSBRAUCH UND BELÄSTIGUNG

Unsere Organisation lehnt jede Form von Missbrauch und Belästigung ab und führt zu diesem Zweck eine Präventions- und Unterdrückungsaktivität des Phänomens mit Null-Toleranz durch. Die Organisation setzt ihre Prävention durch konkrete Maßnahmen um, deren Grundsätze Folgendes vorsehen:

  • Dass die Risiken im Zusammenhang mit Missbrauch und Belästigung ermittelt werden.
  • Dass die Organisation in Bezug auf dieses Risiko Präventionsmaßnahmen plant.
  • Die Möglichkeit, Verdachtsfälle und/oder Tatsachen im Zusammenhang mit Missbrauch und Belästigung zu melden.
  • Der absolute Schutz der meldenden Personen durch die Organisation vor späteren möglichen Repressalien.
  • Dass die Organisation etwaige Fälle von Missbrauch und Belästigung analysiert und versteht.
  • Die Entwicklung einer freundlichen und geschlechtsneutralen Kommunikation.