Der Zweck und die Bemühungen unserer Organisation
Unsere Organisation beabsichtigt, wie im Zweck des Managementsystems festgelegt, die Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf die Präsenz und das berufliche Wachstum von Frauen innerhalb der Organisation sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang zielt sie darauf ab, die Vielfalt der Rollen innerhalb der Organisation zu stärken und Prozesse aufrechtzuerhalten, die die Stärkung der Frau in den Geschäftsaktivitäten fördern.
Der Fokus der Organisation auf dem Weg, der die Erreichung und Aufrechterhaltung dieses Ziels sicherstellt, konzentriert sich auf die folgenden Bereiche, die durch die UNI 125:2022-Praxis vorbereitet wurden:
Die Organisation ist davon überzeugt, dass die Entwicklung eines Kulturmodells, das die Gleichstellung der Geschlechter fördert, nicht nur einen "sozialen Wert" generiert, der im europäischen institutionellen Wirtschaftskontext geschätzt wird, sondern auch einen Entwicklungsfaktor für die Geschäftstätigkeit der Organisation darstellt.
Ergebnisse basierend auf der Zufriedenheit der Stakeholder
Aus diesem Grund beabsichtigt die Organisation, die Gleichstellung der Geschlechter durch konkrete Maßnahmen sicherzustellen, die nicht nur den Anforderungen/Indikatoren entsprechen, die in den einzelnen angegebenen Bereichen festgelegt sind, sondern auch von den in der Organisation anwesenden Frauen, den tatsächlichen Stakeholdern, real und konkret geschätzt werden, und zwar hinsichtlich der Ergebnisse, die das Managementsystem erzeugt.
Die Organisation, mit dem Wunsch, dieser Zufriedenheit jederzeit und unter allen Umständen des Arbeitslebens einer Frau innerhalb der Organisation Beachtung zu schenken, hat sich entschieden, diesen "Lebenszyklus" durch die folgenden Aspekte zu betrachten:
Die Organisation hat in Bezug auf die Analyse ihrer Geschäftsprozesse die Prinzipien, die in Bezug auf jeden der folgenden Punkte zu beachten sind, verstanden und festgelegt.
Diese Prinzipien bilden die Leitkriterien für die Prozesse, die auf Folgendes abzielen:
POLITIK:
AUSWAHL UND EINSTELLUNG (REKRUTIERUNG)
Unsere Organisation achtet bei der Auswahl und Einstellung von Personal, das in Geschäftsaktivitäten eingesetzt werden soll, im Hinblick auf Verbesserungen auf die folgenden Grundsätze:
KARRIEREMANAGEMENT
Unsere Organisation ist sich bewusst, dass die erzielten wirtschaftlichen Ergebnisse auch von den Humanressourcen abhängen, die dort arbeiten, und alle Möglichkeiten zur Weiterentwicklung dieser Karriere beziehen sich ausschließlich auf die Ergebnisse und das alleinige Verdienst der Person, unabhängig vom Geschlecht. Unsere Organisation verwaltet im Hinblick auf Verbesserungen die Karrieren der internen Mitarbeiter unter Beachtung der folgenden Grundsätze:
Die Arbeitsumgebung, in der der Großteil des Tages verbracht wird, muss allen Menschen die Möglichkeit (technologisch und physisch) bieten, sich auszudrücken, und das Wohlbefinden als Sicherheit und Komfort gewährleisten.
Für jeden der folgenden Aspekte hat die Organisation spezifischere Richtlinien festgelegt, die im Folgenden aufgeführt sind. Für jede Richtlinie, die die Grundsätze zum Ausdruck bringt, von denen sich die Organisation inspirieren lässt, hat die Organisation Gleichstellungsziele festgelegt, die spezifisch und messbar sind und im strategischen Plan angegeben sind.
Beförderungen berücksichtigen stets das Gleichgewicht der Geschlechter in Bezug auf die Funktionsebene.
GLEICHSTELLUNG BEIM ENTGELT
Unsere Organisation beabsichtigt, während der Einstellungsphase und während der gesamten Laufbahn des Personals die Gleichstellung beim Entgelt unabhängig vom Geschlecht zu gewährleisten. Die Organisation berücksichtigt die Kosten, die für die Vergütung von Personen unterschiedlichen Geschlechts anfallen, nicht asymmetrisch. Bei der Festlegung, Auszahlung und Änderung der Vergütung beachtet die Organisation die folgenden Grundsätze:
ELTERNSCHAFT, BETREUUNG
Unsere Organisation beabsichtigt, kein Hindernis für die Elternschaft darzustellen, indem sie Mutterschaft und Vaterschaft durch Aktivitäten unterstützt, die darauf abzielen, die Bedürfnisse derjenigen zu befriedigen, die aufgrund ihres mit der Elternschaft verbundenen Status ihr Engagement zwischen der Arbeit und den neu aufgetretenen Ereignissen ausgleichen müssen. Die Organisation unterstützt diese Absicht im Lichte der folgenden Grundsätze:
VEREINBARKEIT VON BERUFS- UND PRIVATLEBEN
Unsere Organisation beabsichtigt, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, die Zeit, die sie dem Leben und der Arbeit widmen, durch einen Ausgleich zu verwalten, der sowohl die Unternehmensziele als auch das psychophysische Wohlbefinden des Arbeitnehmers berücksichtigt, das sich aus einer größeren Freiheit der Selbstbestimmung ergibt. Die Grundsätze, die der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zugrunde liegen, sind wie folgt:
PRÄVENTION VON MISSBRAUCH UND BELÄSTIGUNG
Unsere Organisation lehnt jede Form von Missbrauch und Belästigung ab und führt zu diesem Zweck eine Präventions- und Unterdrückungsaktivität des Phänomens mit Null-Toleranz durch. Die Organisation setzt ihre Prävention durch konkrete Maßnahmen um, deren Grundsätze Folgendes vorsehen: