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Split Payment: Was sich für börsennotierte Unternehmen ändert

Für Unternehmen, die im FTSE MIB-Index gelistet sind, gilt das Split Payment nicht mehr: Wie können elektronische Rechnungssysteme angepasst werden?

Split payment

Ab dem 1. Juli 2025 unterliegen die an der FTSE MIB notierten Unternehmen nicht mehr dem Split-Payment-System.

Ab diesem Datum ist der Dienstleister für die Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich: Rechnungen an börsennotierte Unternehmen müssen daher die Mehrwertsteuer wie im regulären System ausweisen.

Schauen wir uns im Detail an, wie das Split Payment funktioniert und was sich für die Lieferanten börsennotierter Unternehmen ändert.

Split Payment: Börsennotierte Unternehmen ab 1. Juli ausgeschlossen

Ab dem 1. Juli 2025 sind Unternehmen, die im FTSE MIB-Index der italienischen Börse gelistet und gemäß dem Präsidialdekret Nr. 633/1972 mehrwertsteuerpflichtig sind, vom Split-Payment-System ausgeschlossen.

Mit dem Beschluss Nr. 1552 vom 25. Juli 2023 hat der EU-Rat Italien die Anwendung der Sonderregelung des Split Payments bis zum 30. Juni 2026 gestattet. Abweichend von Artikel 206 der Richtlinie 2006/112/EG darf Italien somit vorsehen, dass die fällige Mehrwertsteuer für bestimmte Leistungen separat gezahlt wird.

Dies galt für öffentliche Verwaltungen, von öffentlichen Stellen kontrollierte Unternehmen sowie börsennotierte Unternehmen im FTSE MIB. Italien hat sich jedoch verpflichtet, diese Sonderregelung schrittweise abzuschaffen. Ab dem 1. Juli sind Lieferungen und Leistungen an börsennotierte Unternehmen somit vom Split Payment ausgenommen.

Wie funktioniert das Split-Payment-System?

Das Split Payment ist ein besonderes System, bei dem die Mehrwertsteuer nicht vom Lieferanten/Dienstleister eingezogen wird, sondern vom Auftraggeber. Bei einem Geschäftsvorgang mit Split Payment stellt der Rechnungsaussteller keine Mehrwertsteuer in Rechnung, sondern vermerkt lediglich „Split Payment“ auf der Rechnung.

In diesem Fall zahlt der Kunde die Mehrwertsteuer direkt an das Finanzamt – in der Regel über das Formular F24.

Bis zum 30. Juni 2025 galt das Split Payment für:

  • Öffentliche Verwaltungen

  • Unternehmen unter öffentlicher Kontrolle

  • Börsennotierte Unternehmen im FTSE MIB

Ab dem 1. Juli, wie erwähnt, sind börsennotierte Unternehmen ausgeschlossen: deren Lieferanten müssen die Mehrwertsteuer nun wieder regulär in Rechnung stellen, außer wenn das Reverse-Charge-Verfahren greift.

Mehrwertsteuer im Split Payment: Was ändert sich für Lieferanten?

Lieferanten von FTSE MIB-Unternehmen müssen ihre E-Rechnungsstellung anpassen. Die Mehrwertsteuer wird künftig regulär erhoben und an den Kunden weitergegeben.

Für Rechnungen, die bis zum 30. Juni 2025 ausgestellt (bzw. an das SdI übermittelt) wurden, kann das Split Payment noch angewendet werden. Danach müssen die Systeme auf die neuen Regeln umgestellt werden.

Split Payment Prüfung für E-Rechnungen an börsennotierte Unternehmen

Um Fehler bei der Rechnungsstellung zu vermeiden, muss die Liste der Unternehmen im Split-Payment-System konsultiert werden – sie enthält alle betroffenen Organisationen. Vor Ausstellung der Rechnung muss klar sein, ob das Split Payment auf den Kunden anzuwenden ist.

Die gültigen Listen für das Jahr 2025 wurden kürzlich veröffentlicht und sind auf der Website des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums verfügbar. Die Suche kann für jedes Unternehmen anhand der Steuernummer erfolgen.

Dieser Prozess kann jedoch auch automatisiert werden: Mit dem Split Payment Service von Openapi ist es möglich, in Echtzeit über eine API zu prüfen, ob ein Unternehmen diesem System unterliegt.

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