HomeBlogE-Rechnung in Frankreich: So funktioniert sie und was sich ab dem 1. September ändert
API-Einblicke

E-Rechnung in Frankreich: So funktioniert sie und was sich ab dem 1. September ändert

Leitfaden zur E-Rechnung in Frankreich: Funktionsweise, Formate und die kommenden Fristen

Frankreich steht kurz vor der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung. Das französische Modell setzt den europäischen Standard EN 16931 jedoch auf ganz eigene Weise um und verwendet ein System, das sich deutlich vom italienischen Modell unterscheidet. 

Paris hat sich für eine dezentrale und flexible Architektur entschieden, die Unternehmen eine gewisse Wahlfreiheit bietet und den Austausch von Rechnungen klar von der Übermittlung der Steuerdaten an die Finanzverwaltung trennt.

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich?

Wie andere europäische Länder führt auch Frankreich schrittweise Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung ein, die dem Standard EN 16931 entsprechen. Das französische System weist jedoch Besonderheiten auf: Anders als in Italien, wo sämtliche Rechnungen über eine zentrale Austauschplattform (Sistema di Interscambio) laufen, basiert das französische Modell auf einer „Y-Architektur“.

Rechnungen müssen nicht zwingend über die Steuerbehörde laufen: Unternehmen können ihre Dokumente direkt über akkreditierte Plattformen austauschen (die Plateformes Agréées, früher als Plateformes de Dématérialisation Partenaires oder PDP bezeichnet).

Diese Plattformen übernehmen die Ausstellung der Rechnungen, die Konvertierung der Formate, den Empfang, die Aktualisierung des Rechnungsstatus und extrahieren die erforderlichen Steuerdaten, um sie automatisch im Rahmen des e-Reporting an den Staat zu übermitteln.

In diesem Y-Modell verwalten die beiden Unternehmen, die B2B-Rechnungen austauschen, ihre Dokumente lediglich über die akkreditierte Plattform ihrer Wahl. Diese übermittelt die erforderlichen Daten anschließend an das Portail Public de Facturation (PPF), das staatliche Portal, das das Annuaire Centralisé – das französische Unternehmensregister – verwaltet.

Sobald der Lieferant eine elektronische Rechnung ausstellt, fragt die Buchhaltungssoftware beim PPF die Zielplattform ab, also die vom Kunden genutzte Plattform, der über seine SIREN- oder SIRET-Nummer identifiziert wird.

Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich: Was ist e-Reporting?

Das französische Modell der elektronischen Rechnungsstellung basiert auf zwei klar getrennten Säulen: der elektronischen B2B-Rechnungsstellung (e-Invoicing), die alle Geschäftsvorgänge zwischen in Frankreich ansässigen und mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen betrifft, sowie dem e-Reporting, das die Übermittlung von Transaktions- und Zahlungsdaten umfasst.

Im französischen System ist e-Reporting für Dokumente erforderlich, die nicht unter die nationale B2B-Rechnungsstellung fallen, beispielsweise Verkäufe an Privatkunden (B2C) oder Geschäfte mit internationalen Handelspartnern. 

Im Einzelnen betrifft das e-Reporting:

  • B2C-Transaktionen: Bei Verkäufen an Privatkunden muss die Rechnung nicht über eine Plattform an den Kunden übermittelt werden. Stattdessen genügt es, dem Staat eine tägliche oder regelmäßige Zusammenfassung der Verkäufe zu übermitteln (zum Beispiel die Gesamtsumme der elektronischen Kassenbelege oder den Z-Bon);
  • Internationale B2B-Transaktionen, also sämtliche Verkaufs- oder Einkaufsvorgänge mit Unternehmen, die nicht in Frankreich ansässig sind;
  • Zahlungsdaten: Alle in Frankreich tätigen Unternehmen müssen Informationen über den tatsächlichen Zahlungseingang für Dienstleistungen übermitteln (die Mehrwertsteuer wird bei Zahlung fällig und nicht bei Ausstellung der Rechnung).

Diese Daten müssen an die DGFiP (Direction Générale des Finances Publiques), die französische Finanzverwaltung, übermittelt werden. Die Fristen richten sich nach dem in Frankreich geltenden Mehrwertsteuerregime des Unternehmens. 

Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich: Die Standardformate

Die Umsetzung des europäischen Standards EN 16931 erfolgt in Frankreich über drei Hauptformate, die unterschiedlichen technischen und geschäftlichen Anforderungen gerecht werden:

  • Factur-X, das Hybridformat: Es ist praktisch identisch mit dem deutschen ZUGFeRD-Format und kombiniert ein visuelles Format (PDF/A-3, das von Menschen gelesen werden kann) mit einer strukturierten XML-Datei für Software. Factur-X bietet verschiedene Komplexitätsstufen (Profile von Minimum bis Extended), sodass Steuerdaten je nach Unternehmensart und Transaktion unterschiedlich detailliert erfasst werden können;
  • UBL (Universal Business Language): ein vollständig strukturiertes Format ohne PDF. UBL 2.1 bildet das Rückgrat des PEPPOL-Netzwerks (Pan-European Public Procurement Online), der europaweit für die öffentliche Beschaffung genutzten Infrastruktur, und eignet sich besonders für Systeme, die große Mengen an Geschäftsdokumenten automatisiert verarbeiten;
  • CII (Cross Industry Invoice): Wie UBL ist auch CII ein vollständig strukturiertes Format. Genauer gesagt handelt es sich um das XML-Format, das innerhalb von Factur-X verwendet wird.

Während das Hybridformat die ideale Lösung für KMU, Kleinstunternehmen und Selbstständige darstellt, eignen sich UBL und CII besser für Großunternehmen und Organisationen mit einem hohen Automatisierungsgrad.

Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Frankreich: Die Neuerungen ab dem 1. September

Der französische Weg zur Digitalisierung von Geschäftsdokumenten umfasst zwei wichtige Etappen. Ab dem 1. September 2026 müssen alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen elektronische Rechnungen nach den neuen Vorschriften empfangen können. Außerdem sind ab diesem Zeitpunkt auch Großunternehmen und mittelständische Unternehmen (ETI – Entreprises de Taille Intermédiaire) verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.

Nach Angaben von Bercy, dem französischen Wirtschaftsministerium, betrifft die neue Verpflichtung rund 10 Millionen mehrwertsteuerpflichtige Wirtschaftsteilnehmer aus allen Branchen.

Ab September 2027 wird die Verpflichtung auch auf KMU und Kleinstunternehmen ausgeweitet. Die e-Reporting-Pflicht folgt demselben Zeitplan wie das e-Invoicing: Große und mittelständische Unternehmen beginnen 2026 mit der Datenübermittlung, kleinere Unternehmen folgen im Jahr 2027.

E-Rechnung in Frankreich: So funktioniert sie und was sich ab dem 1. September ändert
Teilen auf