Auf dem Weg zur europäischen digitalen Archivierung: Standards und Vorteile des Qualified e-Archiving, eingeführt mit eIDAS 2.0

Mit der Überarbeitung der eIDAS-Verordnung ist e-Archiving Teil der Vertrauensdienste geworden.
Diese Entwicklung markiert den Übergang von rein nationalen Aufbewahrungssystemen zu einem standardisierten europäischen Modell, das Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen maximalen rechtlichen Schutz sowie die Interoperabilität digitaler Dokumente im gesamten EU-Binnenmarkt gewährleistet.
e-Archiving ist ein elektronischer Archivierungsdienst für digitale Dokumente, der deren langfristige Aufbewahrung gewährleistet. Nach den Definitionen von eIDAS 2.0 handelt es sich um „einen Dienst, der den Empfang, die Speicherung, die Einsichtnahme und die Löschung elektronischer Daten und elektronischer Dokumente ermöglicht, um deren Dauerhaftigkeit und Lesbarkeit sicherzustellen sowie ihre Integrität, Vertraulichkeit und den Herkunftsnachweis während der gesamten Aufbewahrungsdauer zu gewährleisten“.
Der Bezug auf die Überarbeitung der europäischen Verordnung zur Regelung der digitalen Identität und der Vertrauensdienste ist von zentraler Bedeutung. In eIDAS 2.0 wird e-Archiving nämlich unter den Vertrauensdiensten aufgeführt. Dadurch entsteht eine neue Kategorie von Archivierungsdiensten, deren Ziel es ist, die Aufbewahrungsregeln in den verschiedenen europäischen Ländern zu harmonisieren.
Mit der Überarbeitung der eIDAS-Verordnung wird das Qualified e-Archiving eingeführt: Archivierung wird damit zu einem qualifizierten Dienst. Diese Innovation entsteht aus der Notwendigkeit, Archivierungslösungen in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und einen Dienst bereitzustellen, der sich nicht nur auf die Archivierung von Dokumenten beschränkt, sondern deren rechtliche Gültigkeit über Jahre hinweg gewährleistet, indem Dauerhaftigkeit, Integrität und Authentizitätsnachweis sichergestellt werden.
Gemäß der EU-Verordnung ist ein qualifizierter elektronischer Archivierungsdienst „ein elektronischer Archivierungsdienst, der von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter bereitgestellt wird und die Anforderungen gemäß Artikel 45-undecies erfüllt“.
Qualified e-Archiving-Dienste müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Die qualifizierte elektronische Archivierung verfolgt im Wesentlichen denselben Zweck wie die regelkonforme digitale Aufbewahrung nach italienischem Recht, nämlich sicherzustellen, dass archivierte digitale Dokumente im Laufe der Zeit intakt, lesbar und rechtlich gültig bleiben.
Es gibt jedoch einen subtilen, aber wesentlichen Unterschied: Während die italienische regelkonforme Aufbewahrung, die auf dem CAD und den AgID-Leitlinien basiert, ein rein nationales Konzept ist, genießt die „qualifizierte“ Version eine automatische Anerkennung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der rechtliche Wert archivierter Dokumente erstreckt sich somit über nationale Grenzen hinaus.
Darüber hinaus sind die von eIDAS für Qualified e-Archiving vorgesehenen Anforderungen strenger als die italienischen:
Im Vergleich zur klassischen italienischen regelkonformen digitalen Aufbewahrung bietet qualifiziertes e-Archiving mehrere Vorteile, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Der e-Archiving-Dienst kann on-premise, cloudbasiert oder hybrid bereitgestellt werden. In jedem Fall muss er von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) bereitgestellt werden, der für e-Archiving in der EU Trusted List akkreditiert ist. Im Vertrag muss außerdem angegeben sein, dass der Dienst gemäß der eIDAS-Verordnung erbracht wird.
Unternehmen müssen außerdem das Aufbewahrungshandbuch aktualisieren und darin angeben, dass der Prozess nun der eIDAS-2-Verordnung folgt und den neuen qualifizierten Anbieter nennt.
Sobald e-Archiving aktiviert ist, können bereits archivierte Dokumente zwei Wege gehen:
Um automatisierte Berichte zu erhalten, genügt es, beim Anbieter die Zugangsdaten oder APIs anzufordern, die für den Zugriff auf die Funktion „Integritätsnachweis“ erforderlich sind.